Aktuelle Meldungen zum Unterrichtsbetrieb

 

Wenn der Präsenzunterricht eingeschränkt oder abgesagt werden muss oder es neue Regelungen zum Schulbetrieb gibt, erfährst Du es über den Schulmanager oder hervorgehoben auf der Startseite dieser Homepage (auf das Logo oben links klicken).

Witterungs­bedingte Einschränk­ungen

Schnee, Sturm, Starkregen, Hochwasser sowie weitere Wetterphänomene können dazu führen, dass es in Bayern zu kurzfristigen Einschränkungen des Präsenzunterrichts kommt. 

Die Entscheidung über witterungsbedingten Unterrichtsausfall treffen lokale Koordinierungsgruppen der Landkreise, die ihre Entscheidung über den Unterrichtsausfall an das Bayerische Kultusministerium melden und von dort in Form einer Liste veröffentlicht wird. Den Link zur Liste findest Du weiter unten, die Einträge dort sind verbindlich und stellen auch die Informationsquelle der öffentlich-rechtlichen Medien dar.

Die Schulleitung informiert Euch und Eure Eltern sofort per Push-Nachricht über den Schulmanager, sollte der Unterricht am LuGy betroffen sein. Es ist daher sinnvoll, den Schulmanager als App auf dem Mobiltelefon zu nutzen. In einem solchen Fall ist auch das Sekretariat vorzeitig telefonisch erreichbar.

In vielen Fällen wird die Schule kurzfristig auf Distanzunterricht umstellen. Wir erwarten in diesem Fall, dass auch Du flexibel in Teams daran teilnimmst und Ton und Bild zur Verfügung stellst. Sorge also bitte dafür, dass die notwendige technische Infrastruktur und die Geräte (Leihtablet oder eigenes Gerät) auch zuhause einsatzbereit sind. Wende Dich bei Problemen damit schon jetzt an uns, damit wir dies lösen können.

Hier findest Du die aktuelle Liste “Unterrichtsausfall der Koordinierungsgruppen” der bayerischen Landkreise als Link.

Schulbesuch mit
Krankheits­­symptomen

InfektionsKrankheiten und Schulbesuch (Stand 01.01.23)

Grundsätzlich gilt: Wer krank ist, bleibt bitte zuhause!

Bei einem positivem (Selbst-) Test auf das Sars-CoV-2- Virus wird eine Selbstisolation von 5 Tagen bis maximal 10 Tagen und innerhalb dieser Frist bis mindestens 48h Symptomfreiheit vorliegen, empfohlen. 

Sollten Deine Eltern im Falle einer bei Dir vorliegenden Corona-Infektion auf den Besuch des Unterrichts bestehen, musst Du unbedingt eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske außerhalb der eigenen Wohnung tragen.

Unabhängig davon darfst Du jederzeit eine Maske auch im Unterricht tragen, um Dich selbst und andere zu schützen.

Wegen der Beschäftigung schwangerer Lehrkräfte bitten wir weiterhin darum, uns Infektionserkrankungen melden, weil die Schule als Arbeitgeber dann ggf. Schutzmaßnahmen einleiten muss. Deine Eltern können uns diese Information auch bei der Krankmeldung im Freitextfeld übermitteln.

Regelungen zur Krankmeldung oder Unterrichtsbefreiung findest Du im Schulmanager.